Warum ist der Verwaltungsakt so wichtig?
Der Verwaltungsakt ist das zentrale Instrument der Verwaltung, wenn sie rechtlich gestaltend im Einzelfall tätig wird. Seine Bedeutung zeigt sich in vielen Bereichen:
- Klausurrelevanz: Drei große Klausurthemen drehen sich um den Verwaltungsakt: Ist etwas ein Verwaltungsakt? Ist er rechtmäßig? Kann oder muss er aufgehoben werden?
- Praktische Relevanz: Alles, was als "Bescheid" bezeichnet wird, ist in der Regel ein schriftlicher Verwaltungsakt.
- Verfahren: Der Verwaltungsakt ist das Ergebnis des Verwaltungsverfahrens (§ 9 VwVfG).
- Vollstreckung: Ein Verwaltungsakt kann von der Behörde selbst vollstreckt werden (z.B. durch Zwangsgeld).
- Rechtsschutz: Er ist Gegenstand von Anfechtungs- oder Verpflichtungsklagen vor dem Verwaltungsgericht.
Das Prüfschema: Ist etwas ein Verwaltungsakt?
Die Prüfung, ob eine Maßnahme ein Verwaltungsakt ist, erfolgt anhand der Legaldefinition in § 35 Satz 1 VwVfG. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen:
- Hoheitliche Maßnahme: Die Behörde handelt einseitig und überlegen, nicht auf Basis eines Vertrags.
- Einer Behörde: Die Maßnahme muss von einer Behörde ausgehen. Private sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie sind beliehen.
- Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts: Die Handlung muss auf öffentlich-rechtlichen Normen beruhen, nicht auf privatrechtlichen (z.B. Kaufvertrag).
- Regelung: Es muss eine rechtsgestaltende Entscheidung getroffen werden (z.B. Genehmigung, Verbot, Anordnung). Das unterscheidet sie von bloßem Realakt (z.B. Beratung, Bau eines Gebäudes).
- Außenwirkung: Die Regelung muss nach außen, also gegenüber dem Bürger, wirken und nicht nur innerbehördlich (z.B. Dienstanweisung).
- Einzelfall: Es wird ein konkreter, individueller Sachverhalt geregelt, im Gegensatz zu einem abstrakt-generellen Gesetz.
Abgrenzung zu anderen Handlungsformen
Das Video stellt einen übersichtlichen "Variantenbaum" vor, der die Abgrenzung an jedem der sechs Merkmale zeigt. Fehlt eines der Merkmale, liegt kein Verwaltungsakt vor, sondern eine andere Handlungsform der Verwaltung:
- Fehlt die Maßnahme: Es liegt ein schlichtes Unterlassen vor.
- Handelt ein Privater: Es liegt keine hoheitliche Maßnahme vor (außer bei Beleihung).
- Fehlt das öffentliche Recht: Es liegt ein privatrechtlicher Vertrag vor.
- Fehlt die Regelung: Es liegt ein Realakt oder informelles Verwaltungshandeln vor.
- Fehlt die Außenwirkung: Es liegt eine Dienstanweisung oder ein Erlass (Innenrecht) vor.
- Fehlt die Einseitigkeit: Es liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vor.
- Fehlt der Einzelfall: Es könnte eine Allgemeinverfügung oder ein Gesetz vorliegen.
Besonderheiten für die Klausur
In Klausuren werden selten Standardfälle (z.B. eine Baugenehmigung) geprüft, sondern typischerweise problematische Fälle, an denen ein oder mehrere Merkmale des § 35 VwVfG ungewöhnlich sind. Entscheidend ist, dass Sie:
- Die Definition des jeweiligen Merkmals kennen und sauber subsumieren.
- Ein Gespür dafür entwickeln, was der "Normalfall" ist, um Abweichungen zu erkennen.
- Typische Argumentationsmuster für problematische Merkmale beherrschen (z.B. bei der Frage, ob eine Genehmigungsfiktion eine Maßnahme ist).
- Im Gutachten alle Merkmale prüfen, auch wenn Sie ein Merkmal verneinen.
[Musik] ich möchte in diesem video den verwaltungsakt
wir beginnen jetzt eine neue serie wo wir rund um das ganze thema verwaltungsakt mit allem was dazugehört
behandeln werden als handlungs form rechtmäßigkeit eines verwaltungsakts ist ein anderes thema aufhebung wieder ein
anderes thema aber jetzt eine serie darüber was ist ein verwaltungsakt wie unterscheidet er sich von anderen
handlungs formen und in diesem einstiegs video möchte ich wirklich einmal ein führen in das thema möchte dann schauen
wie prüft man ob etwas verwaltungsakt ist das prüf schema vorstellen im überblick und dann auch die
unterscheidung weil das anhand dieses prüfsiegels auch gemacht werden kann die unterscheidung von anderen handlungs
formen der verwaltung erste frage ist jetzt erst einmal warum ist überhaupt der verwaltungsakt so wichtig das ist ja
so ein bisschen die spinne im netz verkürzen wir ihnen ab unter freunden das ist eigentlich die dass das zentrum
des verwaltungsrechts des allgemeinen verwaltungsrechts der fa der verwaltungsakt und ich möchte kurz
mal zeigen auch ein bisschen mit blick auf die praxis und gleichzeitig mit blick auf klausur relevanz warum dieses
thema so wichtig ist das erste ist und damit werden wir heute anfangen in diesem video
wir müssen erst einmal wissen was ein verwaltungsakt ist es gibt eine definition eine legaldefinition in
paragraf 35 vfg steht die und wenn man sich die vornimmt dann ist erst einmal ziemlich ziemlich gewalt einige begriffe
ja es ist eine hoheitliche maßnahme mit der die behörde eine regelung trifft sie beruht auf dem öffentlichen recht sie
hat rechtswirkungen nach außen sie regelt einen einzelfall da steckt schon relativ viel drin
kurz gesagt und jetzt natürlich sehr stark vergrößert ist ein verwaltungsakt das handeln einer behörde wo sie
regelungen im einzelfall trifft wo sie rechtsverbindlich entscheidungen trifft die die bevölkerung bürger private
unternehmen undsoweiter betrifft es ist die verwaltung macht viel
ja sie macht vor allem viel informelles viele beratungen aufklärung viele kontakte gespräche und so weiter
verwaltungsaktes dann wenn sie regelungen trifft also wenn sie genehmigt wenn sie verbietet wenn sie
untersagt wenn sie anordnet wenn sie leistungsansprüche gewährt an personen dass das ist wo recht gestaltet wird das
ist verwaltungsakt wenn es im einzelfall geschieht ja wir haben auch die gesetzgebung dies übergeordnet die ist
nicht im einzelfall in der regel und die verwaltung hat ein handlungs instrumentarium das sehr breitgefächert
ist verwaltungsakt ist aber das hauptinstrument dann wenn sie recht gestaltend tätig wird und einzelfälle
regelt das ist entwickelt worden als man gesehen hat die verwaltung hat ein bedürfnis wir haben einen partner
wir haben es richtig dass wir nur gesetzgebung haben wir brauchen verwaltung und diese verwaltung soll
nicht nur tatsächlich handeln kommunizieren und praktische dinge veranlassen sondern sie soll auch recht
gestaltend tätig sein können und das instrument was mit dem sie recht gestaltend im einzelfall handelt das ist
der verwaltungsakt und das geschieht sehr sehr häufig auf allen ebenen der verwaltung so der verwaltungsakt an der
definition unterscheiden wir den verwaltungsakt von anderen handlungs formen das ist wichtig warum ist es
wichtig zum beispiel weil wir dem gesetzes gesetzmäßigkeit prinzip unterliegen und immer rechtmäßig handeln
müssen es gibt für verwaltungsakte rechtmäßigkeit vorgaben spezifischer natur ja wir haben zwei arten von
rechtmäßigkeit oder zwei aspekte formell und materiell vorne wie es zu einem verwaltungsakt kommt und gerade da gibt
es unterschiede zu anderen handlungs formen materiell heißt das was inhaltlich entschieden wird also ob die
baugenehmigungen zu recht erteilt wurde auf ein förderbescheid zu recht erteilt wurde
ob es also einen förderanspruch tatsächlich gab er auf eine ordnungsverfügung angebot ein verbot
rechtmäßiger weise erfolgt ist nach dem was da jetzt geregelt wird das ist die materielle rechtmäßigkeit
wir haben besondere regeln für die aufhebung von verwaltungsakten wenn ich einfach nur eine information gebe die
keine regelung darstellt dann kann ich diese information korrigieren indem ich sie wieder rufe ich sage tut mir leid
ich habe mich geehrt wenn es aber ein verwaltungsakt ist mit dem beispielsweise eine leistung gewährt
wurde dann unterliege ich den aufhebungs regeln von 48 49 vw vfg beispielsweise und kann das nicht einfach so machen
weil der verwaltungsakt eben eine regelung getroffen hat die verbindlich ist auch für die behörde zunächst einmal
verbindlich ist das heißt an dieser definition des verwaltungsakts hängen auch wirkungen nämlich insbesondere
diese regelungswerk und darin unterscheidet er sich von anderen handlungs formen aufhebung ist also ein
wichtiger punkt und mit diesen drei dingen haben wir auch gleich schon drei große klausur themen abgedeckt nämlich
die frage ist etwas verwaltungsakt kann man ihn in einer klausur stellen die frage ist ein verwaltungsakt
rechtmäßig kann man ihnen stellen und die frage kann muss darf man einen verwaltungsakt aufheben ja und sie sehen
immer geht es um die frage ist das denn überhaupt verwaltungsakt wir können auch andere behandlungsformen zum gegenstand
von klausuren machen das ist aber ein bisschen weniger wahrscheinlich wichtig ist noch die
vollstreckung die vollstreckung reist das wird sie hier an der fh aber erst in späteren studien abschnitten
beschäftigen dass ein verwaltungsakt mit dem man jetzt ein gebot erlässt oder ein verbot das der von der behörde selber
vollstreckt werden kann das heißt sie laufen dann nicht wie das sonst der fall wäre zum gericht und
holen sich ein vollstreckungstitel und lassen dann den gerichtsvollzieher das vollstrecken sondern sie als behörde
können wenn sie jetzt ein verbot ausgesprochen haben das selbst durchsetzen durch ein zwangsgeld oder so
etwas das ist eine eigenheit des verwaltungsakts und genauso ist der verwaltungsakt auch noch wichtig für den
prozess und auch das wird sie es an der fh hier später beschäftigen er ist nämlich gegenstand eines
verwaltungsgerichtlichen verfahrens wenn er angefochten wird eine anfechtungsklage ja da wird dann geprüft
ist das was die behörde hier gemacht hat ein verwaltungsakt an ist dagegen die anfechtungsklage statthaft oder
umgekehrt wenn jemand einen begünstigender verwaltungsakt haben möchte und eine verpflichtung klage
erhebt damit das gericht die behörde verpflichtet dass sie ihm den verwaltungsakt aus stellt dann ist das
im kern auch eine frage ist das einfach warum hier gestritten wird ja und da sehen sie auch gleich dass das
thema was sich jetzt lernen sie begleiten wird auch noch im s3 und s4 hier an der fh das heißt auch da wird es
weiter bei ihnen sein wir können noch separat eine funktion für das verfahren erkennen ja ein
verwaltungsakt ist das ergebnis eines verwaltungsverfahrens wir haben in § 9 diese definition dass die behörde dass
die behörde nach außen tätig wird verfahren ist die nach außen wirkende tätigkeit eine behörde die auf den
erlass eines verwaltungsakts gerichtet ist insofern ist es auch wichtig dass wir dann wenn verwaltungsakt erlassen
werden das verfahrensrecht anwenden was dann ein bestandteil der formellen rechtmäßigkeit ist so ich hoffe sie
haben jetzt mal so einen überblick bekommen ja praktisch betrachtet ist vieles von dem was bürger
von behörden erleben verwaltungsakt alles was bescheid heißt es in der regel ein verwaltungsakt und zwar in
schriftlicher ein verwaltung sagt muss nicht schriftlich sein und rechtlich betrachtet ist das der kern dessen was
wir hier im verwaltungsrecht machen und zu einem allgemeinen verwaltungsrecht und da wir im allgemeinen
verwaltungsrecht sind gilt das was wir jetzt hier besprechen für alle gebiete des verwaltungsrechts also wenn sie auch
insbesondere im baurecht im umweltrecht im personal recht oder was auch immer sind überall wo verwaltungsakt erlassen
werden handelt es sich im verwaltungsakte im sinne des paragrafen 35 vw vsg und ich möchte jetzt mal
zeigen wie wir den paragrafen 35 prüfen wir machen das einfach nach der juristischen methodik bei der frage ist
etwas ein verwaltungsakt fangen wir mit 35 35 satz 1 an wir haben als erstes merkmal dass es
eine hohe eigentliche maßnahme sein muss diese hoheitliche maßnahme wird von einer behörde erlassen
sie beruht auf dem öffentlichen recht sie trifft eine regelung diese regelung hat außenwirkung also ist auf
außenwirkung gerichtet und sie ergeht in einem einzelfall das wäre hier das prüf schema anhand von
§ 35 vw vfg und ich mache das man mal eben hier weg ich würde ihnen jetzt wenn wir dadurch gehen die ich werde zu jedem
merkmal ein separates video machen naja ich würde ihnen ans herz legen ich werde das selber jetzt nicht hier an der tafel
so vollziehen aber dass sie sich vielleicht gedanklich das so ordnen wir werden immer über die definition des
jeweiligen merkmal zunächst sprechen und werden dann sagen wie sich anhand der definition dieses
merkmal der verwaltungsakt von einer anderen handlungs vor mensch unterscheidet wenn das was die behörde
gemacht nicht eine hoheitliche maßnahme ist dann ist es etwas anderes dann ist es eine andere handlungs form wenn es
keine regelung ist dann ist es was anderes was die behörde macht wenn es keine außenwirkung hat ebenso so wild
dass für alle merkmale das heißt wir können erst mal sagen wir müssen die definition drauf haben zweitens müssen
wir wissen wovon unterscheidet sich denn der verwaltungsakt anhand dieses jeweiligen merkmals drittens möchte ich
bei jedem merkmal sagen was ist der typische fall wie sie typischerweise ein handeln auf dem öffentlich rechtlichen
boden aus wie sie typischerweise eine außenwirkung aus was ist eine typische behörde
und dann möchte ich bei jedem merkmal auch abweichungen davon ansprechen denn klausur mäßig betrachtet wird man ihnen
eine fahrprüfung nur dann geben wenn das ein besonderer ungewöhnlicher untypischer fall ist wenn es also was zu
prüfen und zu argumentieren gibt man wird ihnen nicht eine standardmäßige baugenehmigung geben und sagen prüfen
sie mal ob das ein verwaltungsakt ist es ist eine also gar keine frage sondern an irgendeinem merkmal oder an mehreren
wird es probleme geben wird etwas ungewöhnlich sein und damit sie die klausur gut schaffen müssen sie
überhaupt erst mal merken wo das problem ist und damit sie probleme erkennen brauchen sie ein gesundes bild von dem
was richtig ist was normal ist was typisch ist um abweichungen feststellen zu können
deswegen möchte ich ihnen erst einmal auch zeigen was ist denn normal ja was ist ein normaler verwaltungsakt ist ja
neuland für sie erst einmal um dann an zu sprechen was für besonderheiten gibt es und da müssen sie definitiv auch noch
mal in ihrem lehrbuch gucken weil ich das nur exemplarisch machen werde wir werden jetzt nicht alle besonderheiten
die es gibt ansprechen können und klausur mäßig lösen sie das dann mit folgenden skills also sie wenn eine
vorabprüfung geschuldet ist nur dann sie machen das nicht einfach so ja wenn nach der rechtmäßigkeit geprüft
ist machen sie nicht einfach so noch nie bonus vorprüfung obendrauf oder so dafür verlieren sie unnötig zeit sondern wenn
man eine vorabprüfung von ihnen will erwartet man folgendes sie wenden den 35 an sie wenden dieses schema an
vielleicht hat ihr dozent ein bisschen weniger merkmale die anders gruppiert es gibt auch unterschiedliche definitionen
oder so aber im groben erst mal dieses schema nach § 35 die definition müssen sie drauf haben und auch bringen und
unter die definition subsumieren sie müssen eine ganz saubere gutachten technik machen jedenfalls bei den
problematischen merkmalen drittens müssen sie ein gespür dafür haben was ist hier anders es gibt
definitiv hinweise im sachverhalt in irgendeiner form dass da steht ja aber es ist doch vielleicht gar kein foul
oder soja irgendwelche argumente auf die sie zugreifen aber sie müssen auch selber irgendwie merken das ist hier
ungewöhnlich und dann müssen sie dieses ungewöhnliche problem in den griff bekommen das heißt juristische argumente
ihren sie arbeiten an der definition aber sie brauchen auch argumentationsmuster mit denen sie
beurteilen können ist das einfach oder ist es keiner und an der stelle hilft ihnen dann dass
sie wissen wenn das merkt man jetzt nicht vorliegt dann ist es das dann haben sie einen zusätzlichen
argumentation sweg dass sie sagen können ja wenn das aber hier keine auswirkung wäre dann wäre es ja kein innen
rechtlich dann wäre es ja eine dienstanweisung oder so etwas und das ist aber auch wieder nicht der fall
verstehen sie so dass das ist erst einmal das prüf schema die rechtsfolge ist dann halt es ist ein verwaltungsakt
natürlich und das bedeutet auch dass sind kumulative tatbestandsmerkmale klar die müssen alle vorliegen und wenn alle
vorliegen dann ist es einfacher wenn eines dieser merkmale nicht vorliegt ist es kein foul
sie könnten theoretisch also wenn sie sagen es fehlt jetzt hier an der außenwirkung könnten sie das einfach
feststellen und hätten logischerweise das ergebnis ist kein fall ist aber vielleicht klausur taktisch nicht so
geschickt kann sein müssen sie gucken wie das in der klausur jeweils ist aber typischerweise würde ich sagen möchte
man von ihnen wenn man eine prüfung verlangt schon dass sie auch alle merkten alle prüfen
und das hier jetzt nicht spielverderber mäßig das eine was sie verneinen den anfang stellen und den ganzen rest nicht
bearbeiten logisch richtig wäre das zwar aber in der regel achtung in der regel ist die aufgabenstellung ja dass sie ein
umfassendes rechtsgutachten machen sollen wo sie auf alle fragen die der sachverhalt aufwirft eingehen und unter
dem gesichtspunkt ist es wahrscheinlich empfehlenswert dass sie das merkmal was sie von einen nach hinten stellen ist
jetzt nur mal so grobe marschroute kann im einzelfall auch anders sein so was ich jetzt noch machen möchte ist ihnen
einmal so einen varianten baum aufzumalen ja ich beginne jetzt hier und da endet dann irgendwo hier unten
anhand der einzelnen merkmale die wir hier haben und ihnen an diesem baum zu zeigen was ist jetzt typisch frau
und was nicht ich fange an damit dass wir überhaupt erstmal eine maßnahme brauchen ja wenn wir eine maßnahme ist
ein aktives tun wenn wir es gibt immer eine alternative dazu die etwas anderes ist und wenn wir keine maßnahme haben
also wenn gar nichts geschieht dann haben wir auch kein verwaltungsakt dann haben wir rechtlich betrachtet ein
unterlassen und ein unterlassen kann kein verwaltungsakt sein wir werden wenn wir über das merkmal
hoheitliche maßnahmen reden eine besonderheit besprechen nämlich den 42 die genehmigungs fiktionen die wo die
rechtliche wirkung eines fahrers zustande kommt obwohl keinen handeln da ist aber grundsätzlich können wir erst
mal davon ausgehen dass muss sich überhaupt irgendetwas tun und damit etwas verwaltungsakt ist damit es
verwaltungsakt sein kann diese maßnahme kommt von einer behörde ja also hier wäre der gegenbegriff das
unterlassen hier wäre der gegenbegriff hier handelt ein privater eine privatperson
das ist dann kein das kann kein verwaltungsakt sein auch bei diesem merkmal behörde werden
wir besonderheiten feststellen private können in das verwaltungshandeln einbezogen seien in unterschiedlicher
weise entweder in einer weise die den privaten zu einer behörde macht das ist die beleihung und dann ist es auch
behörde im rechtssinne wenn aber ein privater einfach privater ist und nur im auftrag der behörde tätig wird ein
sogenannter verwaltungs helfer dann kann es kein verwaltungsakt sein es ist jedenfalls kein verwaltungsakt
des privaten sondern immer dann der behörde zu rechnen war ja also zweites merkmal ein privater
kann kein verwaltungsakt erlassen das ist ein sonderrecht der behörden die behörde kann jetzt einmal auf dem gebiet
des öffentlichen rechts handeln sie kann auch auf dem gebiet des privatrechts das ist jetzt hier eine sehr grobe
unterscheidung handeln ja machen wir hier mal strich wenn wir das auch nur auf dem gebiet des öffentlichen rechts
kann ein verwaltungsakt ergehen das steht im 35 das ist eine definitions merkmal eine behörde muss aber ja nicht
öffentlich rechtlich handeln sie kann auch privatrechtliche verträge ja hier wäre jetzt die handlungs formen wären
wäre ein vertrag und zwar in zivilrechtlicher vertrag also ein werkvertrag ein kaufvertrag was sie ja
im wege der beschaffung zum beispiel machen kann wenn es ein öffentlich-rechtliches handeln ist dann
kann dieses öffentliche öffentlich-rechtliche handeln regeln sein oder es kann auch ein tatsächliches
handeln sein wenn es ein tatsächliches handeln ist dann nennt man das oft real akt ich
würde hier auch das informelle verwaltungshandeln ins rennen schicken was immer immer immer wichtiger wird und
auch einen großen teil der tätigkeit eigentlich inzwischen ausmacht regeln heißt es wird recht gestaltet über die
definition werden wir ja noch genauer reden das heißt ein verwaltungsakt setzt voraus dass die behörde regelungen
trifft recht gestaltet genehmigt untersagt begünstigend belastend wenn sie nicht regelnd tätig ist dann ist es
ein tatsächliches tun also einfach eine kommunikation die aber keine regelnde wirkung hat oder tatsächlich etwas wird
ein bäumchen gepflanzt wird ein haus abgerissen oder so etwas ist ein real akt im eigentlichen sinne
diese regelung hat außenwirkung gegenüber dem umstand dass sie rein internes außenwirkung heißt jetzt aus
der behördlichen welt heraus betrachtet dass ich ein als behörde agiere und zwar zu den privaten hinaus die regelung die
ich treffe das recht was ich gestalte wirkt in einen anderen rechtsbereich hinein außer meinen eigenen als behörde
wenn das was ich regeln tue interne wirkung hat dann nenne ich das zum beispiel eine dienstanweisung oder ein
erlass oder eine rund verfügung oder so etwas das sind begriffe aus der verwaltungs
innen rechtlichen welt die entweder innerhalb einer behörde selber wie eine dienstanweisung vom vorgesetzten an
seine mitarbeiter oder von einer übergeordneten behörde in den nachgeordneten bereich in form des
erlasses oder einer rund verfügung erlassen werden und dann kann habe ich noch ich habe das
jetzt relativ spät platziert das merkmal hoheitlich und ich mache das deshalb weil es interessant ist
ich werde das genauer erklären hoheitlich heißt für mich einseitig im unterschied zu einem zweiseitigen
vorhanden verhalten und das kann auch bei auf dem gebiet des öffentlichen rechts in regeln der wirkungen im
außenverhältnis kann es auch ein nicht hoheitliches handeln geben und das wäre dann wenn es zweiseitig ist
nämlich ein vertrag und zwar weil wir auf dem gebiet des öffentlichen rechts sind ein öffentlich rechtlicher vertrag
gibt es im boden schutzrecht im baurecht oder so zum beispiel hoheitlich heißt demgegenüber die behörde entscheidet aus
eigenem recht so zu sagen was sie jetzt hier regelt sie ist nicht auf die zustimmung nicht auf zwei
übereinstimmende willenserklärungen angewiesen wie das bei einem vertragsschluss der fall ist
und dann haben wir das merkmal des einzelfalls und das ist ein bisschen komplex das
werden wir sehen wenn wir über das merkmal einzelfall sprechen ich vergrößere das jetzt hier etwas und
stelle demgegenüber das abstract generelle handeln der verwaltung und das wäre ein gesetz der einzelfall ist
typischerweise so gekennzeichnet dass die behörde konkret und individuell einzelne sachverhalte gegenüber
einzelnen adressaten regelt das ist ein typischer individual- verwaltungsakt wie wir den nennen und dem steht das gesetz
als ebenso typischer kontrahent gegenüber das nicht konkret individuell sondern abstrakt generell ist es gibt
jetzt beim einzelfall noch eine weitere handlungs form nämlich die allgemeinverfügung die nicht konkret
individuell ist darüber werden wir dann aber separat noch mal sprechen hier geht es jetzt erst einmal darum
dass sie typische den typischen individual fan hand dieser merkmale so zusammensetzen können dass sie sagen
hier ist ein aktives tun einer behörde sie ruht auf dem boden des öffentlichen rechts trifft rechts gestaltende
maßnahmen mit wirkung zum bürger hinaus und das tut sie einseitig und zwar in einem konkret definierten einzelfall
das ist ein verwaltungsakt wenn es an irgendeinem dieser merkmale fehlt ist es kein verwaltungsakt sondern etwas
anderes ja die behörde die nicht öffentlich rechtlich handelt die darf
privatrechtlich handeln verträge schließen zum beispiel die behörde die nicht regelnd tätig wird kann
tatsächlich kommunikativ beraten und informieren tätig werden das ist dann real akt oder informelles
verwaltungshandeln sie kann mit außenwirkung handeln wenn sie das nicht tut bleibt das was sie regeln
öffentlich-rechtlich tut intern im wege einer dienstanweisung eines erlasses oder so wenn sie nicht einseitig handelt
sondern zweiseitig auf dem gebiet des öffentlichen rechts regeln mit außenwirkung dann ist das ein öffentlich
rechtlicher vertrag und wenn sie nicht ein einzelfall regelt oder zwischen dem 1
allgemeinverfügung dann ist das was alle diese voraussetzungen erfüllt ein gesetz so sehen sie dass es einen ganzen kanon
von handlungs formen gibt die alle natürlich dem gebot der gesetzmäßigkeit unterliegen das muss alles rechtmäßig
seien immer was die behörde macht das ist völlig klar und es gibt dann aber spezielle rechtmäßigkeit anforderungen
an das was man tut der öffentlich rechtliche vertrag ist auch im vw vfg geregelt gesetzes erlass
ist vor allem eine staatsrechtliche thematik beim tatsächlichen verwaltungshandeln ist es meistens nicht
so ganz so elaboriert die rechtmäßigkeit anforderungen hier werden sie dann im bgb ja das kann
sie hier in avr nicht ereilen diese konstellation so das ist jetzt mal ein ein überblick darüber erstens warum ist
der eigentlich so wichtig praktisch klausur mäßig und rechtlich einfach zweitens wie wird er geprüft das ist
dieses prüft schema und drittens vom verständnis her und auch um das thema der handlungs formen der verwaltung
einmal im überblick dazu stellen wir konzentrieren uns fortan jetzt hier auf den vr einmal zu anhand der merkmale zu
unterscheiden was ist eigentlich ein vr und das habe ich jetzt hier gemacht habe wäre im grunde wenn sie das tabellarisch
machen wollen ihre zweite spalte nämlich wo läuft die unterscheidung an welchem merkmal unterscheidet sich der vater von
welche handlungs form das habe ich jetzt hier sozusagen abgearbeitet und in den nächsten videos wird es dann jetzt darum
gehen die einzelnen merkmale nacheinander zu besprechen jeweils zu zeigen was ist die definition
wovon unterscheidet es sich wovon unterscheidet es den verwaltungsakt was ist das typische und auf welche
besonderheiten muss man im fall eines falles achten
Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde, die im Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts eine rechtsgestaltende Regelung mit Außenwirkung trifft. Er ist klausurrelevant, weil sich drei große Prüfungsthemen um ihn drehen: die Frage, ob eine Maßnahme überhaupt ein Verwaltungsakt ist, seine Rechtmäßigkeit und die Frage, ob er aufgehoben werden kann.
Die sechs Merkmale sind: (1) eine hoheitliche Maßnahme, (2) einer Behörde, (3) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, (4) mit einer Regelung (also einer rechtsgestaltenden Entscheidung), (5) mit Außenwirkung und (6) im Einzelfall. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen; fehlt eines, liegt eine andere Handlungsform vor.
Der entscheidende Unterschied liegt im Merkmal der Regelung. Ein Verwaltungsakt trifft eine rechtsgestaltende Entscheidung (wie eine Genehmigung oder ein Verbot), während ein Realakt ein schlichtes, tatsächliches Handeln ohne rechtliche Regelungswirkung ist (z. B. eine Beratung, der Bau einer Straße oder das Ausstreuen von Streusalz).
Fehlt die Außenwirkung, wirkt die Maßnahme nicht nach außen gegenüber dem Bürger, sondern bleibt innerhalb der Verwaltung. Beispiele sind Dienstanweisungen oder Erlasse. In diesem Fall liegt kein Verwaltungsakt vor, sondern eine innerbehördliche Maßnahme (Innenrecht).
Der Verwaltungsakt ist eine einseitige Maßnahme der Behörde, während ein öffentlich-rechtlicher Vertrag auf der Gleichordnung der Beteiligten beruht. Entscheidend ist also das Merkmal der Einseitigkeit: Fehlt dieses und liegt eine Einigung vor, handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.
In der Klausur wird vorausgesetzt, dass man die Standardfälle (wie eine Baugenehmigung) beherrscht. Daher konzentrieren sich Aufgaben auf ungewöhnliche Konstellationen, bei denen eines oder mehrere Merkmale des § 35 VwVfG zweifelhaft sind, um die Fähigkeit zur Subsumtion und Argumentation zu prüfen.
Fehlt das Merkmal des Einzelfalls, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Stattdessen könnte eine Allgemeinverfügung vorliegen (die ein Verwaltungsakt sein kann, wenn sie einen konkreten Fall abstrakt regelt) oder ein Gesetz, wenn die Regelung abstrakt-generell ist.
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