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Streik – einfach erklärt

Streik – einfach erklärt

Hans-Böckler-Stiftung

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[00:00]

[Musik] Streik einfach erklärt

[00:09]

Die Tarifverhandlungen ziehen sich  bereits seit Monaten in die Länge.  

[00:13]

Die Fronten sind verhärtet. Und auch  die kurzen Warnstreiks waren für die  

[00:17]

Arbeitgeberseite zwar unangenehm, haben  bisher jedoch keine Wirkung gezeigt. Auch  

[00:23]

trotz eines Schlichtungsverfahrens sind  die Verhandlungen gescheitert. Und nun?

[00:28]

Die Gewerkschaft setzt nun eine ihrer schärfsten  Waffen das Arbeitskampfes ein den unbefristeten  

[00:35]

Streik. Doch kann sie das einfach so beschließen?  Nein! Sie muss zunächst ihre Mitglieder abstimmen  

[00:41]

lassen. In der sogenannten Urabstimmung müssen  sich mindestens 75% der abstimmenden Mitglieder  

[00:48]

für eine Arbeitsniederlegung aussprechen.  Erst dann kann die Gewerkschaft zu einem  

[00:52]

Streik aufrufen. Beim vorherigen Warnstreik  war übrigens keine Abstimmung notwendig.

[00:59]

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben  wiederum die Möglichkeit der Aussperrung  

[01:03]

sie können alle Beschäftigten,  auch die die arbeiten wollen,  

[01:07]

von der Arbeit aussperren um so den Druck  auf die Gewerkschaften zu erhöhen. Dieses  

[01:13]

Mittel ist jedoch sehr umstritten, da die  Arbeitgeberseite ihre wirtschaftliche Macht  

[01:17]

gegen die Beschäftigten einsetzt. Aussperrungen kam  in den letzten Jahrzehnten jedoch kaum noch vor.

[01:23]

Denn während der Streikphase  zahlt die Arbeitgeberseite  

[01:26]

kein Gehalt. Das Arbeitsverhältnis  ruht. Dafür zahlt die Gewerkschaft  

[01:31]

ein Streikgeld aus der Streikkasse  allerdings nur ihren Mitgliedern.

[01:35]

Die Tarifverhandlungen können während dieser Zeit  jederzeit wieder aufgenommen werden. Der Streik  

[01:40]

kann währenddessen fortgesetzt werden. Erst wenn in  einer erneuten Urabstimmung 25% der abstimmenden  

[01:47]

Gewerkschaftsmitglieder dem Verhandlungsergebnis  zustimmen, kommt es in der Regel zum Streikende.  

[01:53]

Alternativ kann der Streik auch durch die  Gewerkschaft für beendet erklärt werden.

[01:57]

Das Streikrecht ist übrigens auch  ein Grundrecht. Doch kann jeder  

[02:02]

einfach so streiken? Im Arbeitskontext sind nur  gewerkschaftlich organisierte Streiks erlaubt.  

[02:08]

Für nicht gewerkschaftlich organisierte  "wilde Streiks" gelten Einschränkungen.

[02:14]

Auch Beamtinnen und Beamte wie  Polizisten oder Richterinnen dürfen  

[02:18]

laut Bundesverfassungsgericht nicht  streiken. Diese stünden nämlich in  

[02:23]

einem Treueverhältnis zum Staat. Sie sind  beispielsweise auf Lebenszeit angestellt  

[02:28]

und müssen dafür vom Staat angemessen  bezahlt und später versorgt werden.

[02:31]

Das Streikverbot wird allerdings von  Gewerkschaftsseite etwa bei Lehrkräften  

[02:36]

kritisch gesehen und beschäftigt aktuell auch  den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

[02:41]

Wir sehen also der Streik ist eine  scharfe Waffe im Arbeitskampf und wie  

[02:47]

das Bundesarbeitsgericht einmal  feststellte "Tarifverhandlungen  

[02:51]

ohne das Recht zum Streik wären  nicht mehr als kollektives Betteln

[02:55]

[Musik]

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